Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
Der/dem 1. Vorsitzenden
Der/dem 2. Vorsitzenden
Der/dem Kassierer/in
Der/dem stellvertretenden Kassierer/in
Der/dem Schriftführer/in
Der/dem stellvertretenden Schriftführer/in
Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung aus.
Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.